Rechtliches
Besondere Bedingungen Online-Zahlungen
1. Geltung und Voraussetzungen
1.1
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den AGB, wenn das Unternehmen Online-Zahlungen aktiviert. Das Unternehmen akzeptiert sie bei der Aktivierung. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen den AGB vor.
1.2
Mit Online-Zahlungen kann das Unternehmen seinen Endkunden ermöglichen, Rechnungen über den Freigabelink zu bezahlen, zum Beispiel per Karte oder SEPA-Lastschrift. Welche Zahlungsarten verfügbar sind, zeigt die Software.
1.3
Voraussetzung sind ein aktives Abo und die erfolgreiche Verifizierung des Unternehmens durch Stripe. In der Testphase, während einer Sperre (Ziffern 5.8 bis 5.13 der AGB) und nach dem Ende des Abos sind Online-Zahlungen nicht verfügbar; der Freigabelink zeigt dann keine Zahlfunktion an.
1.4
CARL kann die Aktivierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2. Zahlungsdienstleister Stripe
2.1
Die Zahlungsdienste erbringt ausschließlich die Stripe Payments Europe, Limited („Stripe“) als lizenziertes Zahlungsinstitut auf Grundlage des Stripe Services Agreement (Ziffer 2.2). Für die Zahlungsdienste, insbesondere Annahme, Abrechnung und Auszahlung von Zahlungen sowie die Verifizierung des Unternehmens, ist Stripe verantwortlich; Stripe ist insoweit nicht Erfüllungsgehilfe von CARL.
2.2
Die Zahlungsdienste für Unternehmen in CARL werden von Stripe erbracht und unterliegen dem Stripe Connected Account Agreement (englisch) einschließlich der Stripe-Nutzungsbedingungen (zusammen „Stripe Services Agreement“). Mit der Aktivierung von Online-Zahlungen akzeptiert das Unternehmen das Stripe Services Agreement in der jeweils von Stripe geänderten Fassung. Als Voraussetzung für Online-Zahlungen stellt das Unternehmen CARL vollständige und richtige Angaben zu sich und seinem Geschäft bereit. Es ermächtigt CARL, diese Angaben und Transaktionsinformationen im Zusammenhang mit den Zahlungsdiensten an Stripe weiterzugeben. Das Unternehmen informiert die Personen, deren Daten es für die Verifizierung angibt (Vertreter, Inhaber, Geschäftsführung), vor der Angabe über die Verarbeitung durch CARL und Stripe (Datenschutzerklärung von CARL, Ziffer 5.4, und Datenschutzerklärung von Stripe) und stellt sicher, dass sie an einer von Stripe verlangten Identitätsprüfung mitwirken. Ausweisdokumente lädt die jeweilige Person selbst hoch.
2.3
Das Unternehmen ermächtigt Stripe, Zahlungen seiner Endkunden über Online-Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Endkunden entgegenzunehmen.
2.4
CARL schuldet die technische Anbindung: die Zahlfunktion auf dem Freigabelink, die Übermittlung der Angaben des Unternehmens, seiner Weisungen (Erstattungen, Nachweise) und der Transaktionsdaten an Stripe sowie die Anzeige der Vorgänge und Mitteilungen in der Software. CARL schuldet nicht die Ausführung von Zahlungen, Auszahlungen oder Verifizierungen. Für die technische Anbindung gilt § 11 der AGB; zu den wesentlichen Vertragspflichten gehört die rechtzeitige Weiterleitung von Weisungen und Nachweisen des Unternehmens und von Fristen, die Stripe setzt. Störungen bei Stripe sind kein Mangel der Software (Ziffer 11.6 der AGB); über Störungen, die Online-Zahlungen betreffen und CARL bekannt sind, informiert CARL in der Software.
3. Gebühren
3.1
Für jede erfolgreiche Zahlung schuldet das Unternehmen CARL eine Gebühr nach der Preisliste Online-Zahlungen. Die Gebühr bemisst sich am Bruttobetrag der Zahlung und enthält die Kosten des Zahlungsdienstleisters. Stripe überweist die Gebühr einschließlich Umsatzsteuer bei jeder Zahlung aus dem Guthaben des Unternehmens an CARL; dem Guthaben wird der Zahlungsbetrag abzüglich dieses Betrags gutgeschrieben. Die Gebühr versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
3.2
Die Preisliste nennt außerdem die Pauschalen und Gebühren nach Ziffer 6 sowie den Auszahlungsrhythmus.
3.3
Senkungen der Gebühren gelten ab ihrer Veröffentlichung unter carl.app/de-de/preise/online-zahlungen. Erhöhungen teilt CARL mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mit; sie gelten für Zahlungen ab diesem Zeitpunkt. Das Unternehmen kann Online-Zahlungen jederzeit in den Einstellungen deaktivieren; darauf weist CARL in der Mitteilung hin.
3.4
CARL stellt dem Unternehmen bis zum fünften Werktag des Folgemonats eine Sammelrechnung über die Gebühren nach Ziffer 3.1 und die Pauschalen und Gebühren nach Ziffer 6 des Vormonats aus. Wird eine Gebühr für das Anfechten erstattet (Ziffer 6.3), erhält das Unternehmen eine Rechnungskorrektur zu der Sammelrechnung, in der die Gebühr berechnet wurde. Soweit die Beträge bei Ausstellung bereits aus dem Guthaben eingezogen sind, ist die Sammelrechnung beglichen und löst keine weitere Zahlung aus.
4. Auszahlungen
Stripe zahlt das Guthaben automatisch in dem Rhythmus laut Preisliste auf das hinterlegte Geschäftskonto des Unternehmens aus. Das Geschäftskonto muss auf das Unternehmen lauten.
5. Erstattungen
5.1
Erstattet das Unternehmen einem Endkunden eine Zahlung ganz oder teilweise über die Software, wird der Betrag dem Guthaben des Unternehmens entnommen. Eine Erstattung über die Software ist nur möglich, soweit das Guthaben sie deckt. Andernfalls erstattet das Unternehmen den Betrag direkt an den Endkunden, zum Beispiel per Überweisung.
5.2
Die Gebühr nach Ziffer 3 wird bei Erstattungen nicht zurückgezahlt.
6. Rückbuchungen und Anfechtungen
6.1
Rückbuchungen, Rücklastschriften und Zahlungsanfechtungen durch Endkunden trägt das Unternehmen; Stripe belastet den Betrag dem Guthaben des Unternehmens. Für jede Kartenrückbuchung oder Zahlungsanfechtung, jede SEPA-Rücklastschrift und jede gescheiterte SEPA-Lastschrift berechnet CARL eine Pauschale laut Preisliste für die Bearbeitung einschließlich der Gebühren des Zahlungsdienstleisters, zuzüglich Umsatzsteuer, derzeit 19 %. Eine SEPA-Lastschrift ist gescheitert, wenn sie vor der Gutschrift zurückgegeben wird, etwa mangels Deckung oder bei ungültiger Bankverbindung. Je Zahlungsvorgang fällt die Pauschale nur einmal an. Keine Pauschale fällt an, wenn der Vorgang auf einer technischen Störung bei CARL oder Stripe beruht. Dem Unternehmen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass CARL geringere Kosten entstanden sind.
6.2
CARL informiert das Unternehmen über eine Zahlungsanfechtung unverzüglich in der Software und per E-Mail und nennt die Frist, bis zu der Nachweise eingereicht werden können. Innerhalb dieser Frist kann das Unternehmen in der Software Nachweise einreichen, zum Beispiel Angebot, Arbeitsbericht oder Abnahmeprotokoll, oder die Anfechtung akzeptieren. CARL leitet die Nachweise an Stripe weiter. Über den Ausgang entscheidet die Bank des Endkunden; CARL schuldet keinen bestimmten Ausgang. Reicht das Unternehmen keine Nachweise ein, wird die Anfechtung nach den Regeln der Kartenorganisationen zulasten des Unternehmens entschieden. Die Nachweisfunktion steht auch im Lesezugriff und nach dem Ende von Online-Zahlungen zur Verfügung.
6.3
Ficht das Unternehmen eine Kartenrückbuchung an, berechnet Stripe dafür eine Gebühr, die CARL ohne Aufschlag an das Unternehmen weitergibt (Preisliste). Erstattet Stripe diese Gebühr, weil die Bank vollständig zugunsten des Unternehmens entscheidet, schreibt CARL sie dem Guthaben am Tag der Entscheidung gut und erteilt eine Rechnungskorrektur zu der Sammelrechnung, in der die Gebühr berechnet wurde (Ziffer 3.4); bei einer nur teilweisen Entscheidung zugunsten des Unternehmens behält Stripe die Gebühr ein. SEPA-Rücklastschriften können nicht angefochten werden.
6.4
Die Pauschalen und Gebühren nach dieser Ziffer stellt CARL dem Unternehmen in der monatlichen Sammelrechnung in Rechnung (Ziffer 3.4). Das Unternehmen ermächtigt CARL, sie einschließlich Umsatzsteuer durch Stripe aus seinem Guthaben einziehen zu lassen: die Pauschalen, sobald Stripe den zurückgebuchten oder angefochtenen Betrag dem Guthaben belastet hat oder die Lastschrift gescheitert ist; die Gebühr für das Anfechten, sobald das Unternehmen die Anfechtung eingereicht hat und Stripe die Gebühr berechnet. Stripe überweist den Betrag auf Weisung von CARL an CARL. CARL informiert das Unternehmen über jeden Einzug in der Software und per E-Mail mit Vorgang und Betrag; die Zuordnung zur Sammelrechnung ergibt sich aus dieser. Reicht das Guthaben nicht aus, entsteht ein negativer Saldo; Ziffer 8 gilt. Bleibt ein Betrag länger als 30 Tage offen, kann CARL das Unternehmen in Textform zur Zahlung per Überweisung auffordern; der Betrag ist dann 14 Tage nach Zugang der Aufforderung fällig. Weist das Unternehmen geringere Kosten nach, schreibt CARL die Differenz dem Guthaben gut. Die für das Abo hinterlegte Zahlungsart wird für Beträge nach dieser Ziffer nicht belastet.
7. Reserve
7.1
Zur Absicherung von Erstattungen, Rückbuchungen, Anfechtungen sowie Pauschalen und Gebühren kann CARL Stripe anweisen, einen angemessenen Teil des Guthabens zurückzuhalten und nicht auszuzahlen („Reserve“). Die Höhe richtet sich nach dem Risiko, insbesondere nach Höhe und Art der Zahlungen, der Dauer der Geschäftsbeziehung und bisherigen Rückbuchungen. Sie beträgt höchstens 20 % der Zahlungen der letzten 90 Tage, soweit nicht ein konkreter Vorgang, etwa eine laufende Anfechtung, einen höheren Betrag erfordert. Legt Stripe nach dem Stripe Services Agreement für das verbundene Konto eine höhere Reserve fest oder verlangt Stripe sie von CARL, setzt CARL sie in der von Stripe bestimmten Höhe und Dauer um; Ziffer 7.2 gilt mit der Maßgabe, dass CARL die Mitteilung unverzüglich nach Kenntnis macht, die von Stripe genannten Gründe weitergibt und die Reserve freigibt, sobald Stripe sie freigibt.
7.2
CARL teilt dem Unternehmen Höhe, Grund und voraussichtliche Dauer der Reserve in Textform mit, bevor sie wirkt, und zeigt sie in der Software an. CARL überprüft die Reserve mindestens alle 30 Tage und gibt sie frei, sobald und soweit das Risiko entfällt. Die Reserve wird nicht verzinst. Ziffer 9.4 gilt entsprechend.
8. Ausgleich negativer Salden
8.1
Reicht das Guthaben einschließlich einer Reserve nicht aus, um Erstattungen, Rückbuchungen, Anfechtungen sowie Pauschalen und Gebühren nach den Ziffern 5 und 6 zu decken, entsteht ein negativer Saldo. Stripe verrechnet ihn nach dem Stripe Services Agreement mit künftigen Zahlungen und darf ihn vom hinterlegten Geschäftskonto des Unternehmens einziehen.
8.2
Soweit Stripe einen Fehlbetrag CARL belastet, weil CARL gegenüber Stripe für Verluste der verbundenen Konten haftet, hat CARL gegen das Unternehmen einen Anspruch auf Erstattung in dieser Höhe. CARL informiert das Unternehmen in Textform über Betrag und Vorgang. Der Betrag ist 14 Tage nach Zugang der Mitteilung fällig; CARL darf ihn mit der für das Abo hinterlegten Zahlungsart einziehen (Ziffer 5.2 der AGB) und mit Forderungen des Unternehmens gegen CARL aufrechnen.
8.3
Weitergehende Ansprüche von CARL, insbesondere auf Ersatz eines Verzugsschadens, bleiben unberührt.
9. Begrenzungen
9.1
CARL darf nach eigener Risikobewertung Online-Zahlungen begrenzen. Insbesondere darf CARL Höchstbeträge je Zahlung, Zahlungsart oder Unternehmen festlegen, einzelne Zahlungsarten ausschließen oder Online-Zahlungen vorübergehend aussetzen.
9.2
Die Grenzen können für jedes Unternehmen unterschiedlich ausfallen. Maßgeblich sind insbesondere Höhe und Art der Zahlungen, die Dauer der Geschäftsbeziehung, bisherige Erstattungen, Rückbuchungen und Anfechtungen sowie das Ergebnis der Verifizierung durch Stripe.
9.3
CARL entscheidet nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), wenn dies zur Abwehr von Betrugs-, Rückbuchungs- oder Haftungsrisiken erforderlich ist oder Stripe es verlangt. CARL berücksichtigt die berechtigten Interessen des Unternehmens, teilt die geltenden Grenzen, ihre Änderungen und ein Aussetzen mit Begründung in Textform mit und hebt eine Beschränkung auf, sobald ihr Grund entfällt.
9.4
CARL darf die Grenzen automatisiert ermitteln. Das Unternehmen kann seinen Standpunkt darlegen und verlangen, dass eine Entscheidung durch einen Mitarbeiter von CARL überprüft wird; dafür genügt eine Nachricht an support@carl.app.
10. Pflichten des Unternehmens
Das Unternehmen nutzt Online-Zahlungen nur für Zahlungen seiner Endkunden für tatsächlich angebotene oder erbrachte eigene Leistungen. Es hält die Vorgaben von Stripe ein, insbesondere zu verbotenen und eingeschränkten Geschäftstätigkeiten. Das Unternehmen hält seine Angaben aktuell und teilt Änderungen bei Inhabern, Vertretern, wirtschaftlich Berechtigten und Bankverbindung unverzüglich in der Software mit. Fordert Stripe weitere Angaben oder Dokumente an, liefert das Unternehmen sie innerhalb der in der Software und per E-Mail mitgeteilten Frist; andernfalls kann Stripe Zahlungen oder Auszahlungen aussetzen, bis die Angaben vorliegen.
11. Laufzeit und Beendigung
11.1
Online-Zahlungen stehen zur Verfügung, solange das Abo besteht. Das Unternehmen kann sie jederzeit in den Einstellungen deaktivieren. Mit dem Ende des Abos enden sie automatisch. CARL kann Online-Zahlungen mit einer Frist von 30 Tagen in Textform beenden; das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Beendet CARL Online-Zahlungen ohne wichtigen Grund, kann das Unternehmen das Abo zum Wirksamwerden der Beendigung kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet CARL anteilig. Beendet Stripe die Zahlungsdienste für das Unternehmen, enden Online-Zahlungen zum selben Zeitpunkt; CARL informiert das Unternehmen unverzüglich.
11.2
Nach dem Ende zahlt Stripe das verbleibende Guthaben im Rhythmus laut Preisliste auf das hinterlegte Geschäftskonto aus. Eine Reserve nach Ziffer 7 kann bis zum Ablauf der Fristen für Rückbuchungen und Anfechtungen zurückgehalten werden, längstens 180 Tage nach der letzten Zahlung; läuft eine Anfechtung, bis zu deren Abschluss. Für eine von Stripe festgelegte Reserve gilt Ziffer 7.1 Satz 4. Der Anspruch nach Ziffer 8 bleibt unberührt.
11.3
Nach dem Ende werden keine neuen Zahlungen angenommen. Laufende Vorgänge, also Auszahlungen, Erstattungen, Rückbuchungen und Anfechtungen, werden abgewickelt. Die Funktionen dafür bleiben dem Unternehmen auch im Lesezugriff zugänglich; nach Löschung des Kontos unterstützt der Support unter support@carl.app.
12. Änderungen
Für Änderungen dieser Bedingungen gilt Ziffer 13.3 bis 13.5 der AGB entsprechend; CARL informiert nur Unternehmen, die Online-Zahlungen aktiviert haben. Widerspricht das Unternehmen einer Änderung, kann CARL Online-Zahlungen zum Wirksamwerden der Änderung beenden; Nutzungsvertrag und Abo bleiben unberührt. Gebührenänderungen richten sich allein nach Ziffer 3.3.
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- 27. Oktober 2026AktuellPDF „Besondere Bedingungen Online-Zahlungen“ anzeigen