Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „CARL“ zwischen der CARL Deutschland GmbH, Schreberstraße 12, 22453 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 188325 („CARL“), und dem Unternehmen, das sich für CARL registriert.
1.2
In diesen AGB gelten folgende Begriffe:
- Unternehmen: der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der mit CARL einen Vertrag nach diesen AGB schließt.
- Nutzer: jede natürliche Person, der das Unternehmen Zugang zu seinem Konto einräumt, insbesondere Inhaber, Mitarbeiter und freie Mitarbeiter.
- Endkunden: die Kunden des Unternehmens, deren Daten das Unternehmen in CARL verarbeitet oder denen es über CARL Belege bereitstellt.
- Software: die von CARL betriebene Webanwendung und die mobilen Apps mit allen Funktionen laut Leistungsbeschreibung.
- Inhalte: alle Daten, Texte, Dateien, Fotos und Belege, die das Unternehmen oder seine Nutzer in die Software einstellen oder mit ihr erstellen.
- Freigabelink: ein Link, über den Endkunden Belege einsehen, annehmen, unterschreiben und bezahlen und das Unternehmen bewerten können.
- Online-Zahlungen: die Funktion, mit der Endkunden Rechnungen über den Freigabelink bezahlen (Ziffer 3.12 und Besondere Bedingungen Online-Zahlungen).
- Abo: ein kostenpflichtiger Tarif (Pro oder Enterprise).
- Lesezugriff: ein eingeschränkter Zustand des Kontos. Inhalte können angesehen und exportiert, aber nicht neu angelegt oder geändert werden. Online-Zahlungen sind deaktiviert.
1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch, wenn CARL ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4
Individuell vereinbarte Regelungen, insbesondere Enterprise-Verträge, haben Vorrang vor diesen AGB. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil dieser AGB. Für Online-Zahlungen gelten ergänzend die Besonderen Bedingungen Online-Zahlungen.
2. Vertragsschluss, Konto und Testphase
2.1
CARL richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB dürfen keinen Vertrag mit CARL schließen.
2.2
Die Person, die das Unternehmen registriert, versichert, dass sie in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und berechtigt ist, das Unternehmen zu vertreten.
2.3
Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben.
2.4
CARL darf Nachweise über die Unternehmereigenschaft und den Sitz verlangen, zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
2.5
Die Darstellung der Software und der Preise auf der Website ist kein verbindliches Angebot.
2.6
Mit der Registrierung und der Bestätigung dieser AGB kommt ein kostenloser Nutzungsvertrag zustande („Nutzungsvertrag“). Er umfasst die Testphase (Ziffern 2.12 bis 2.17) und den Zugang zum Konto. Er besteht unabhängig von einem Abo fort (Ziffer 6.4).
2.7
Ein Abo schließt das Unternehmen in der Software ab. Es wählt einen Tarif und klickt auf den Button „Zahlungspflichtig abonnieren“. Damit gibt es ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag über das Abo kommt mit der Bestätigung durch CARL per E-Mail oder mit der Freischaltung zustande. Das gilt entsprechend für zusätzliche Nutzerplätze (§ 4).
2.8
Diese AGB sind bei Vertragsschluss unter carl.app/de-de/agb abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden. Vertragssprache ist Deutsch.
2.9
§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
2.10
Das Unternehmen hält seine Angaben im Konto aktuell, insbesondere Firma, Anschrift, Kontakt- und Zahlungsdaten.
2.11
CARL kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.12
Nach der Registrierung kann das Unternehmen die Software 14 Tage kostenlos testen. Online-Zahlungen sind in der Testphase nicht verfügbar.
2.13
Die Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Abo entsteht nicht automatisch.
2.14
Nach Ende der Testphase ohne Abo besteht Lesezugriff. Das Unternehmen kann die Testphase einmal selbst neu starten. Ein weiterer Neustart ist nur über den Support möglich.
2.15
Schließt das Unternehmen innerhalb von 90 Tagen nach Ende der Testphase kein Abo ab, endet der Nutzungsvertrag automatisch. CARL löscht dann das Konto und alle Inhalte. CARL weist das Unternehmen bei Ende der Testphase und 14 Tage vor der Löschung per E-Mail darauf hin und auf die Möglichkeit, Inhalte zu exportieren (Ziffer 10.5).
2.16
Um missbräuchliche Mehrfachtests zu verhindern, speichert CARL die E-Mail-Adresse und das Datum der Testphase für zwölf Monate.
2.17
Während der kostenlosen Testphase haftet CARL – außer in den Fällen des Ziffer 11.7 – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Mängelhaftung besteht nur, wenn CARL einen Mangel arglistig verschweigt.
3. Leistungen
3.1
CARL stellt die Software als Software-as-a-Service über das Internet bereit: als Webanwendung für aktuelle Browser und als App für aktuelle iOS- und Android-Versionen. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Preisübersicht unter carl.app/de-de/preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.2
Die Software unterstützt das Unternehmen bei der Verwaltung von Kunden, Projekten, Terminen, Angeboten, Rechnungen, Arbeitsberichten und weiteren Abläufen. CARL erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. CARL schuldet nicht, dass mit der Software erstellte Belege den für das Unternehmen geltenden Vorschriften entsprechen.
3.3
Übergabepunkt der Leistung ist der Internetanschluss des Rechenzentrums, in dem die Software betrieben wird. Für den eigenen Internetzugang und die Endgeräte ist das Unternehmen verantwortlich. Die Apps werden über den App Store von Apple oder Google Play bezogen; deren Bedingungen gelten zusätzlich. Das Unternehmen installiert bereitgestellte Updates zeitnah.
3.4
Im Pro-Tarif sagt CARL keine bestimmte Verfügbarkeit zu. CARL betreibt die Software nach dem Stand der Technik und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Verfügbarkeitszusagen werden nur in Enterprise-Verträgen vereinbart.
3.5
CARL darf die Software für Wartungsarbeiten vorübergehend einschränken. CARL führt Wartungen möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags 7 bis 18 Uhr) durch. Geplante Wartungen mit wesentlichen Einschränkungen kündigt CARL mindestens 48 Stunden vorher in der Software oder per E-Mail an, soweit die Arbeiten nicht dringend erforderlich sind.
3.6
Support erbringt CARL über das Kontaktformular, per E-Mail an support@carl.app und telefonisch zu den auf der Website genannten Zeiten, jeweils in deutscher Sprache. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nur in Enterprise-Verträgen vereinbart.
3.7
CARL darf zur Erbringung der Leistungen Dienstleister einsetzen (§ 10 und Auftragsverarbeitungsvertrag). CARL bleibt für die Erfüllung seiner Pflichten verantwortlich. Bindet die Software Angebote Dritter ein, etwa Kartendienste, ist CARL für deren Inhalte nicht verantwortlich.
3.8
Soweit die Software Funktionen auf Basis künstlicher Intelligenz enthält, nutzt CARL dafür große Sprachmodelle externer Anbieter (derzeit Anthropic und OpenAI, siehe Auftragsverarbeitungsvertrag, Anlage 2). CARL darf Anbieter und Modelle wechseln, wenn die Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.9
Inhalte, die für eine KI-Funktion erforderlich sind, werden an den Anbieter übermittelt und ausschließlich zur Erbringung dieser Funktion verarbeitet. Weder CARL noch die Anbieter verwenden Inhalte des Unternehmens – auch nicht pseudonymisiert – zum Training oder zur Weiterentwicklung von KI-Modellen.
3.10
Ergebnisse von KI-Funktionen beruhen auf Wahrscheinlichkeiten. Sie können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein, auch wenn sie plausibel wirken. Das Unternehmen prüft Ergebnisse vor der Verwendung, insbesondere bevor es sie in Belege übernimmt oder an Endkunden weitergibt.
3.11
Interagieren Endkunden mit einer KI-Funktion, stellt das Unternehmen die nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 erforderlichen Hinweise sicher. Hinweise, die die Software dafür vorsieht, darf das Unternehmen nicht entfernen oder umgehen.
3.12
Online-Zahlungen stehen nur mit einem aktiven Abo zur Verfügung. Für sie gelten ergänzend die Besonderen Bedingungen Online-Zahlungen, die das Unternehmen bei der Aktivierung akzeptiert.
4. Nutzer und Nutzerplätze
4.1
Das Abo umfasst die gebuchte Anzahl an Nutzerplätzen. Jeder Nutzer erhält einen eigenen Zugang mit eigener E-Mail-Adresse. Zugangsdaten dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
4.2
Ein Nutzerplatz ist belegt, sobald ein Nutzer eingeladen wurde oder aktiv ist. Inaktive und entfernte Nutzer belegen keinen Platz.
4.3
Lädt das Unternehmen mehr Nutzer ein, als Plätze gebucht sind, bucht es damit zusätzliche Plätze. Die Software zeigt den Preis vor dem Einladen an. Zusätzliche Plätze werden ab der Einladung für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig berechnet und sofort eingezogen.
4.4
Wird ein Platz frei, etwa weil ein Nutzer entfernt oder inaktiv gesetzt wird oder eine Einladung abläuft oder widerrufen wird, bleibt er bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums bezahlt. Das Unternehmen kann ihn in dieser Zeit ohne weitere Kosten neu belegen. Zum nächsten Abrechnungszeitraum wird die Zahl der Plätze auf die belegten Plätze angepasst. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.
4.5
Das Unternehmen vergibt Rollen und Berechtigungen selbst. Es ist dafür verantwortlich, Nutzern nur die Rechte einzuräumen, die sie für ihre Tätigkeit benötigen.
4.6
Handlungen der Nutzer in der Software werden dem Unternehmen zugerechnet. Das Unternehmen verpflichtet seine Nutzer auf die Einhaltung dieser AGB. Erfährt es von einem Verstoß, sperrt es den Zugang des betreffenden Nutzers unverzüglich.
5. Preise, Zahlung, Verzug
5.1
Es gelten die Preise der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2
Das Entgelt für das Abo ist je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus fällig. CARL zieht es über den Zahlungsdienstleister Stripe mit der hinterlegten Zahlungsart ein, zum Beispiel Karte oder SEPA-Lastschrift. Das Unternehmen ermächtigt CARL, mit derselben Zahlungsart auch folgende Beträge einzuziehen, sobald sie fällig sind: Entgelte für zusätzliche Nutzerplätze (Ziffer 4.3) und Erstattungsbeträge nach Ziffer 8 der Besonderen Bedingungen Online-Zahlungen. Über jeden Erstattungsbetrag stellt CARL vorher eine Rechnung bereit und kündigt die Belastung mindestens zwei Tage vor dem Einzug per E-Mail an; für SEPA-Lastschriften ist diese Frist als Frist der Vorabankündigung vereinbart. Gebühren und Pauschalen für Online-Zahlungen zieht CARL nicht über diese Zahlungsart ein; sie werden dem Guthaben des Unternehmens bei Stripe entnommen (Ziffern 3.1 und 6.4 der Besonderen Bedingungen Online-Zahlungen). Das Unternehmen sorgt für ausreichende Deckung.
5.3
CARL stellt Rechnungen und Rechnungskorrekturen als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download in der Software bereit. Das Unternehmen stimmt der Übermittlung von Rechnungen und Rechnungskorrekturen auch als PDF-Datei per E-Mail zu (§ 27 Abs. 38 UStG). Ab dem 1. Januar 2028 erhält das Unternehmen Rechnungen und Rechnungskorrekturen als E-Rechnung, früher, wenn CARL gesetzlich dazu verpflichtet ist.
5.4
Kosten einer Rücklastschrift oder fehlgeschlagenen Belastung, die das Unternehmen zu vertreten hat, trägt das Unternehmen in Höhe der tatsächlich angefallenen Fremdkosten.
5.5
Ein Wechsel des Abrechnungszeitraums wird zum Ende des laufenden Zeitraums wirksam, soweit die Software keinen früheren Wechsel anbietet. Rabatte aus Aktionen gelten nur für die erste Laufzeit, soweit bei der Aktion nichts anderes angegeben ist.
5.6
CARL darf die Preise für das Abo mit Wirkung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum anpassen, beim Jahresplan ab der nächsten Verlängerung. CARL teilt eine Erhöhung mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Das Unternehmen kann das Abo bis zum Wirksamwerden auf diesen Zeitpunkt kündigen. Kündigt es nicht, gilt der neue Preis. Auf diese Folge weist CARL in der Mitteilung hin.
5.7
Das Unternehmen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
5.8
Schlägt der Einzug fehl, versucht CARL ihn erneut und informiert das Unternehmen per E-Mail. Das Unternehmen gerät in Verzug, wenn das Entgelt nicht spätestens am dritten Bankarbeitstag nach Fälligkeit bei CARL eingegangen ist.
5.9
Bei Verzug mahnt CARL in Textform und setzt eine Nachfrist von 7 Tagen. In der Mahnung weist CARL auf die Sperre hin. Läuft die Nachfrist ohne Zahlung ab, darf CARL das Konto in den Lesezugriff setzen.
5.10
Während der Sperre bleiben Inhalte einsehbar und exportierbar, Online-Zahlungen sind deaktiviert. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts besteht fort. Nach Zahlungseingang hebt CARL die Sperre unverzüglich auf.
5.11
CARL darf das Abo fristlos kündigen, wenn das Unternehmen
- für zwei aufeinanderfolgende Fälligkeitstermine mit dem Entgelt oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug ist oder
- über mehr als zwei Fälligkeitstermine hinweg mit einem Betrag in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
5.12
Kündigt CARL nach Ziffer 5.11, schuldet das Unternehmen das Entgelt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es das Abo frühestens ordentlich hätte kündigen können, abzüglich der von CARL ersparten Aufwendungen. Dem Unternehmen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass CARL ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.13
Bleibt die Mahnung erfolglos, darf CARL offene Forderungen einem Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt übergeben. CARL informiert das Unternehmen vorher in Textform.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1
Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Unternehmen kann ihn jederzeit mit Wirkung zum Ende eines laufenden Abos kündigen; die Inhalte werden dann nach Ziffer 10.9 gelöscht. CARL kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, soweit kein Abo besteht. Für Testkonten gilt Ziffer 2.15.
6.2
Der Monatsplan verlängert sich jeweils um einen Monat. Das Unternehmen kann ihn jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
6.3
Der Jahresplan läuft zwölf Monate und verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Dies gilt entsprechend für eine Kündigung durch CARL.
6.4
Mit dem Ende des Abos endet der Nutzungsvertrag nicht. Das Konto wechselt in den Lesezugriff. Die Inhalte bleiben gespeichert, bis das Unternehmen die Löschung veranlasst oder der Nutzungsvertrag endet (Ziffer 10.9). Freigabelinks bleiben bis dahin erreichbar.
6.5
Das Unternehmen kündigt das Abo und den Nutzungsvertrag ausschließlich über die Kündigungsfunktion in der Software. Die Funktion steht auch im Lesezugriff zur Verfügung. CARL bestätigt die Kündigung unverzüglich per E-Mail. Hat das Unternehmen keinen Zugang mehr zu seinem Konto, unterstützt der Support unter support@carl.app bei der Kündigung. CARL kündigt in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.
6.6
Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für CARL liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach Ziffer 5.11, bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstößen gegen § 9, bei Täuschung über die Unternehmereigenschaft oder die Identität und bei Weitergabe des Kontos oder von Zugangsdaten an Dritte ohne Zustimmung von CARL.
6.7
Das Recht des Unternehmens auf einen Anbieterwechsel nach Ziffer 10.6 bleibt unberührt.
6.8
Die Nichtnutzung der Software gilt nicht als Kündigung.
7. Pflichten des Unternehmens
7.1
Das Unternehmen hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Einen Verdacht auf Missbrauch meldet es CARL unverzüglich.
7.2
Das Unternehmen nutzt die Software nur für eigene geschäftliche Zwecke. Es macht sie Dritten nicht zugänglich, soweit diese nicht Nutzer nach § 4 sind.
7.3
Das Unternehmen unterlässt alles, was den Betrieb der Software gefährdet. Dazu gehören insbesondere Angriffe auf die Infrastruktur, das Überwinden von Schutzmaßnahmen, eine übermäßige Belastung der Systeme und das automatisierte Auslesen von Daten außerhalb angebotener Schnittstellen.
7.4
Das Unternehmen sichert Inhalte, die es aufbewahren muss oder dauerhaft benötigt, in angemessenen Abständen über die Exportfunktion (Ziffer 10.5).
7.5
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etwa nach Abgabenordnung, Handelsgesetzbuch oder Umsatzsteuergesetz, erfüllt das Unternehmen in eigener Verantwortung. CARL schuldet keine revisionssichere Archivierung.
7.6
Verträge mit Endkunden schließt allein das Unternehmen. CARL wird nicht Vertragspartei und stellt nur die technische Infrastruktur bereit.
7.7
Das Unternehmen ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften, die für sein Verhältnis zu Endkunden gelten. Dazu gehören insbesondere
- das Verbraucherrecht, etwa Informationspflichten, Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung, auch wenn ein Endkunde ein Angebot über den Freigabelink annimmt,
- die Preisangaben und die Gewährleistung gegenüber Endkunden,
- Inhalt und Richtigkeit von Angeboten und Rechnungen, insbesondere die Pflichtangaben nach § 14 UStG, die Steuersätze und die Anforderungen an E-Rechnungen,
- eigene Geschäftsbedingungen gegenüber Endkunden.
7.8
E-Mails, die die Software im Auftrag des Unternehmens an Endkunden versendet, etwa Belege, Erinnerungen oder Bitten um Bewertung, verantwortet das Unternehmen inhaltlich. Werbliche Nachrichten versendet es nur mit der erforderlichen Einwilligung (§ 7 UWG).
7.9
Das Unternehmen bittet Endkunden nur nach einem tatsächlichen Auftrag um eine Bewertung. Es gewährt keine Gegenleistung für positive Bewertungen und gibt keine Bewertungen selbst ab.
7.10
Das Unternehmen stellt CARL von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten, auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch das Unternehmen oder seine Nutzer oder auf einem Verstoß gegen Ziffern 7.1 bis 7.9, § 9, Ziffer 10.2 oder Ziffern 2.2 und 10 der Besonderen Bedingungen Online-Zahlungen beruhen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit das Unternehmen den Verstoß nicht zu vertreten hat. CARL informiert das Unternehmen unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.
8. Nutzungsrechte
8.1
CARL räumt dem Unternehmen für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke durch seine Nutzer zu nutzen. Alle Rechte an der Software verbleiben bei CARL.
8.2
Dem Unternehmen ist insbesondere untersagt,
- die Software zu vermieten, weiterzuverkaufen oder Dritten zur Verfügung zu stellen,
- die Software zu verändern, zu dekompilieren oder ihren Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG erlaubt ist,
- die Software zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts zu nutzen,
- Schutzrechtshinweise zu entfernen oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.
8.3
Rechte an den Inhalten verbleiben beim Unternehmen. Das Unternehmen räumt CARL das einfache Recht ein, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu übermitteln und zu bearbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere, Belege über Freigabelinks Endkunden zugänglich zu machen und Sicherungskopien zu erstellen. Das Recht endet mit der Löschung der Inhalte nach Ziffern 10.8 und 10.9. Das Unternehmen sichert zu, über die dafür erforderlichen Rechte zu verfügen.
8.4
CARL wertet aus, wie die Software genutzt wird, insbesondere welche Schritte stattfinden und in welcher Reihenfolge, etwa die Einrichtung des Unternehmens, das Anlegen von Kunden, Projekten und Angeboten, der Versand von Belegen und der Abschluss eines Abos. Die Auswertung erfolgt serverseitig anhand der Nutzerkennung, die für die Anmeldung ohnehin besteht, und der Kennung des Unternehmens; Ereignisse ohne handelnde Person werden dem Inhaber des Unternehmens zugeordnet. Sie erstreckt sich nicht auf die Inhalte des Unternehmens. Auf Freigabelink-Seiten zählt CARL außerdem nur anonym, wie oft Schritte wie Aufruf, Herunterladen, Bezahlung, Annahme oder Unterschrift je Tag und Belegart stattfinden, ohne Bezug zum Unternehmen, zum Beleg oder zu Endkunden. Zweck ist die Verbesserung, Absicherung und Weiterentwicklung der Software. CARL ist dafür eigener Verantwortlicher; Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Auswertung führt nicht zu Entscheidungen über einzelne Nutzer. Einzelheiten, insbesondere zum eingesetzten Dienstleister und zur Speicherdauer, stehen in der Datenschutzerklärung. Heatmaps und Sitzungsaufzeichnungen im Browser setzt CARL nur mit Einwilligung des jeweiligen Nutzers ein. Das Unternehmen erhält keinen Zugang zu Aufzeichnungen und weist seine Nutzer nicht zur Einwilligung an.
8.5
Jeder Nutzer kann der Auswertung nach Ziffer 8.4 jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO), ohne dass daraus Nachteile entstehen. Der Widerspruch gilt je Nutzer und ist in der Software unter Einstellungen › Datenschutz (Schalter „Nutzungsanalyse") oder durch eine Nachricht an datenschutz@carl.app möglich. Unabhängig davon darf CARL anonymisierte und aggregierte Auswertungen, die weder einen Personenbezug noch einen Rückschluss auf das Unternehmen zulassen, zeitlich unbeschränkt und auch nach Vertragsende verwenden.
8.6
Vorschläge und Feedback des Unternehmens zur Software darf CARL unentgeltlich und ohne Einschränkung nutzen.
9. Unzulässige Inhalte und Sperrung
9.1
Unzulässig sind Inhalte, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, etwa Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte oder das Datenschutzrecht. Unzulässig sind außerdem gewaltverherrlichende, diskriminierende oder pornografische Inhalte und Schadsoftware. Das Unternehmen nutzt die Software nicht für betrügerische Zwecke, zur Geldwäsche oder zur Abrechnung nicht erbrachter Leistungen.
9.2
CARL prüft Inhalte nicht anlasslos. CARL wird tätig, wenn es durch eine Meldung oder auf andere Weise konkrete Hinweise auf unzulässige Inhalte oder Verstöße erhält. Meldungen rechtswidriger Inhalte nimmt CARL per E-Mail an legal@carl.app entgegen.
9.3
Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß kann CARL einzelne Inhalte sperren oder entfernen, einzelne Funktionen einschränken, etwa Freigabelinks oder Online-Zahlungen, oder den Zugang vorübergehend sperren. CARL wägt dabei die berechtigten Interessen des Unternehmens ab und wählt die mildeste geeignete Maßnahme. CARL setzt keine automatisierten Werkzeuge zur Moderation von Inhalten ein; über Maßnahmen entscheidet ein Mitarbeiter von CARL.
9.4
CARL kündigt eine Maßnahme vorher in Textform an, begründet sie und gibt Gelegenheit zur Abhilfe. Bei schwerwiegenden Verstößen, drohender Gefahr oder gesetzlicher Pflicht kann CARL sofort handeln und informiert dann unverzüglich mit Begründung. CARL hebt die Maßnahme auf, sobald ihr Grund entfällt. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt bestehen.
9.5
Gegen eine Maßnahme kann das Unternehmen innerhalb von sechs Monaten per E-Mail an legal@carl.app Beschwerde einlegen. CARL prüft die Beschwerde und teilt das Ergebnis mit Begründung mit.
9.6
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann CARL den Vertrag fristlos kündigen (Ziffer 6.6).
10. Datenschutz, Datenexport, Löschung
10.1
Soweit CARL personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeitet, etwa Daten von Endkunden und Nutzern, ist CARL Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit dem Nutzungsvertrag zustande kommt.
10.2
Für diese Daten ist das Unternehmen Verantwortlicher. Es stellt sicher, dass es sie rechtmäßig verarbeiten darf, insbesondere durch eine Rechtsgrundlage, die Erfüllung von Informationspflichten und erforderliche Einwilligungen.
10.3
Personenbezogene Daten, die CARL als eigener Verantwortlicher verarbeitet, etwa zur Vertragsabwicklung, Abrechnung, Missbrauchsverhinderung und zur Analyse der Nutzung nach Ziffer 8.4, verarbeitet CARL nach der Datenschutzerklärung. Fragen zum Datenschutz richtet das Unternehmen an datenschutz@carl.app.
10.4
Stripe verarbeitet Daten im Rahmen der Zahlungsdienste und der Verifizierung als eigener Verantwortlicher.
10.5
Das Unternehmen kann seine Inhalte jederzeit über die Exportfunktion herunterladen, auch im Lesezugriff. Der Export umfasst
- Stammdaten und Vorgänge je Bereich als CSV-Dateien, insbesondere Kunden, Adressen, Projekte, Termine, Arbeitsberichte, Belege, Zahlungen, Katalog, Team und Einstellungen,
- alle finalisierten Belege als PDF und E-Rechnungen zusätzlich als XML,
- alle hochgeladenen Dateien und Fotos im Originalformat.
Sind einzelne Daten nicht über die Exportfunktion verfügbar, stellt CARL sie auf Anfrage an support@carl.app in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.
10.6
Das Unternehmen kann jederzeit den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur verlangen. Das Verlangen ist in Textform an legal@carl.app zu richten und wird mit einer Frist von zwei Monaten wirksam. Danach beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Tagen. In dieser Zeit stellt CARL die Software weiter bereit, unterstützt den Wechsel angemessen, wahrt die Kontinuität der Geschäftstätigkeit so weit möglich und informiert über bekannte Risiken. Das Unternehmen kann den Übergangszeitraum einmalig verlängern, wenn es dies für erforderlich hält. Ist der Wechsel innerhalb von 30 Tagen technisch nicht möglich, teilt CARL dies innerhalb von 14 Werktagen mit Begründung mit und nennt einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
10.7
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels endet der Vertrag; CARL bestätigt dies. Danach kann das Unternehmen seine Daten mindestens 30 weitere Tage abrufen. Wechselentgelte erhebt CARL nicht. Der Anspruch auf das Entgelt bis zum Ende einer vereinbarten Laufzeit bleibt unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
10.8
Das Unternehmen kann jederzeit über die Software oder in Textform an legal@carl.app die Löschung seines Kontos und aller Inhalte verlangen. CARL löscht dann unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Verlangens. Die Pflicht zur Zahlung eines laufenden Abos bis zum Ende seiner Laufzeit bleibt unberührt.
10.9
Endet der Nutzungsvertrag, löscht CARL alle Inhalte nach Ablauf der Abruffrist von 30 Tagen. Für Testkonten gilt Ziffer 2.15. CARL weist das Unternehmen vor der Löschung per E-Mail auf die Möglichkeit des Exports hin.
10.10
Daten, die CARL selbst gesetzlich aufbewahren muss, etwa Rechnungen an das Unternehmen und Aufzeichnungen über Zahlungen und Gebühren, bewahrt CARL für die Dauer der gesetzlichen Fristen gesperrt auf, die Angaben zur Verifizierung für Online-Zahlungen für die in der Datenschutzerklärung genannte Dauer. Sicherungskopien werden im regulären Rotationszyklus des Hostinganbieters überschrieben.
10.11
Mit der Löschung werden die Freigabelinks des Unternehmens deaktiviert.
11. Mängel und Haftung
11.1
Für Mängel der Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) mit den folgenden Maßgaben.
11.2
Das Unternehmen meldet Mängel unverzüglich in Textform an support@carl.app, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung des Fehlers.
11.3
CARL beseitigt Mängel in angemessener Frist. Mängel, die die Nutzung wesentlicher Funktionen verhindern, beseitigt CARL unverzüglich. CARL kann Mängel auch durch Updates oder zumutbare Umgehungslösungen beheben.
11.4
Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
11.5
Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist erst zulässig, wenn CARL ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte und diese fehlgeschlagen ist.
11.6
Kein Mangel liegt vor bei Störungen, die auf dem Internetzugang oder den Endgeräten des Unternehmens, auf Bedienungsfehlern oder auf Diensten Dritter außerhalb des Einflussbereichs von CARL beruhen.
11.7
CARL haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Umfang einer übernommenen Garantie,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.8
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CARL nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehören insbesondere die Pflichten, die Software im Wesentlichen nutzbar bereitzustellen und die Inhalte sicher zu speichern. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.9
Die Haftung nach Ziffer 11.8 ist zusätzlich je Vertragsjahr auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: die Summe der Entgelte, die das Unternehmen in den zwölf Monaten vor dem ersten schadensbegründenden Ereignis an CARL gezahlt hat, oder 10.000 EUR. Die Begrenzung nach Ziffer 11.8 gilt unabhängig von dieser Ziffer.
11.10
Für den Verlust von Daten haftet CARL nach den Ziffern 11.8 und 11.9 nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung erforderlich wäre, wenn das Unternehmen seine Inhalte nach Ziffer 7.4 regelmäßig gesichert hätte.
11.11
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 11.7 bis 11.11 gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CARL.
11.12
Schadensersatzansprüche des Unternehmens verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 11.7.
12. Vertraulichkeit und Referenzen
12.1
Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG. Sie nutzen diese Informationen nur zur Vertragsdurchführung.
12.2
Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ihr von einem berechtigten Dritten mitgeteilt wurden oder die sie unabhängig entwickelt hat. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
12.3
Die Pflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für zwei Jahre nach deren Ende.
12.4
CARL darf den Namen und das Logo des Unternehmens als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Medien nennen, solange das Unternehmen nicht widerspricht. Das Unternehmen kann jederzeit per E-Mail an support@carl.app widersprechen. CARL entfernt die Nennung dann in angemessener Frist aus eigenen Kanälen.
12.5
Zitate, Fallstudien sowie Bild- und Tonaufnahmen veröffentlicht CARL nur mit gesonderter Zustimmung des Unternehmens.
13. Änderungen von Leistungen und AGB
13.1
CARL darf die Software weiterentwickeln und ändern, soweit dies für das Unternehmen zumutbar ist. Zumutbar sind insbesondere Anpassungen an technische Entwicklungen, eine geänderte Rechtslage oder Vorgaben von Drittanbietern wie Stripe oder App Stores sowie neue Funktionen. Die Kernfunktionen des gebuchten Tarifs bleiben erhalten.
13.2
Schränkt eine Änderung die Nutzung wesentlich ein, kündigt CARL sie mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Das Unternehmen kann das Abo dann außerordentlich zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet CARL anteilig.
13.3
CARL darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, um
- auf Gesetzesänderungen oder neue Rechtsprechung zu reagieren,
- Vorgaben von Behörden oder Drittanbietern wie Stripe umzusetzen,
- neue Funktionen der Software zu regeln,
- Lücken zu schließen, die durch nach Vertragsschluss eingetretene, nicht vorhersehbare Entwicklungen entstanden sind, oder
- Änderungen vorzunehmen, die ausschließlich zugunsten des Unternehmens wirken.
Ausgenommen sind Änderungen der Hauptleistungspflichten und des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung. Preisänderungen richten sich allein nach Ziffer 5.6 und Ziffer 3.3 der Besonderen Bedingungen Online-Zahlungen.
13.4
CARL teilt Änderungen der AGB mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht das Unternehmen nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. In der Mitteilung weist CARL auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin. Widerspricht das Unternehmen, gelten die bisherigen AGB fort; CARL kann den Vertrag dann ordentlich zum nächstmöglichen Termin kündigen.
13.5
Alternativ kann CARL die geänderten AGB dem Unternehmen bei der nächsten Anmeldung zur Zustimmung vorlegen. Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags legt CARL stets auf diesem Weg zur Zustimmung vor; Ziffer 13.4 gilt dafür nicht. Ausgenommen sind Änderungen der Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags, für die Ziffer 5.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags gilt. Stimmt das Unternehmen nicht innerhalb von 30 Tagen zu, kann CARL den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin kündigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2
Ist das Unternehmen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. CARL darf auch am Sitz des Unternehmens klagen.
14.3
Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nichts anderes geregelt ist. Rechtliche Erklärungen an CARL richtet das Unternehmen an legal@carl.app. CARL richtet Erklärungen an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.
14.4
CARL darf den Vertrag im Rahmen einer Umwandlung oder der Übertragung seines Geschäftsbetriebs auf einen Dritten übertragen. CARL teilt dies mit; das Unternehmen kann den Vertrag dann innerhalb von vier Wochen zum Monatsende kündigen. § 354a HGB bleibt unberührt.
14.5
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Fassungen dieses Dokuments
- 27. Oktober 2026AktuellPDF „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ anzeigen